AGBs
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der OMS GmbH, FN 425780y
Die AGB finden keine Anwendung auf Verbraucher iSd KschG.
1.1 Unsere Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge, Verkäufe und Lieferungen erfolgen, sofern nichts Gegenteiliges vereinbart wird (siehe auch 1.2 sowie 1.3), ausschließlich aufgrund unserer nachfolgend wiedergegebenen AGB in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Zusätzlich sind unsere AGB im Internet auf der Homepage der OMS GmbH jederzeit frei abrufbar und können vom Besteller in wiedergabefähiger Form gespeichert und ausgedruckt werden.
1.2 Diese AGB gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle zukünftigen Geschäfte über den Verkauf und/oder die Lieferung unserer Produkte an denselben Besteller, ohne dass wir in jedem Einzelfall wieder auf diese hinweisen müssen. Etwaigen Einkaufsbedingungen des Bestellers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Vereinbarungen zu unseren AGB gelten ausschließlich dann, wenn – und insoweit nur für den betroffenen Einzelfall – sie von uns als Zusatz zu unseren AGB schriftlich bestätigt wurden. Dieses Bestätigungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn wir in Kenntnis der Einkaufsbedingungen des Bestellers die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. Bei Vertragsabschluss bestehen keine mündlichen Nebenabreden.
1.3 Im Einzelfall ausdrücklich mit uns getroffene individuelle Vereinbarungen des Bestellers (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen dieser AGB) haben – soweit sie nach Abschluss des Vertrages zustande kamen in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Individualvereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder – wenn ein solcher nicht vorliegt, unsere schriftliche Bestätigung an den Besteller maßgeblich.
2 Angebote, Kostenvoranschläge, Aufträge
2.1 Alle unsere Angebote sind in allen Bestandteilen freibleibend, wenn und insoweit sie nicht ausdrücklich als bindend für einen bestimmten Zeitraum angegeben werden.
2.2 Abbildungen, Angebotszeichnungen, Beschreibungen, Maße und Gewichte sind in Einzelheiten nur annähernd maßgebend und mit Rücksicht auf mögliche, dem Besteller und Endabnehmer jedenfalls zumutbare Abweichungen und Änderungen zufolge neuer Erfahrungen und Verbesserungen nicht verbindlich.
2.3 Pläne, Zeichnungen, Skizzen, Bilder, Betriebsanleitungen bleiben unser geistiges Eigentum und stehen bezüglich Nachahmung, Vervielfältigung usw. unter gesetzlichem Schutz. Sie dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder nachgeahmt, nachgebildet oder vervielfältigt noch Dritten mitgeteilt bzw. überlassen werden. Des Weiteren dürfen sie nicht für einen anderen Zweck genutzt werden, als für den, für den sie geliefert wurden.
2.4 Unsere Preise verstehen sich freibleibend, rein netto ab Werk ausschließlich Verpackung, Verladung und Transportversicherung und Steuern bzw. sonstiger Abgaben, welche zusätzlich verrechnet werden. Eine Transportversicherung wird nur über ausdrücklichen Wunsch des Käufers und auf seine Kosten abgeschlossen. Wir sind auch nach Vertragsschluss berechtigt, bei außergewöhnlichen Ereignissen (z.B. Krieg, kriegerische Auseinandersetzungen, Naturkatastrophen, Liefersperren, Streik usw.) unsere Preise den geänderten Verhältnissen anzupassen. Als außergewöhnliche Ereignisse gelten auch Änderungen der Rechtslage, der Zulassungs- und Ausfuhrbedingungen usw., durch die erhöhte Aufwendungen bei der Produktion und Lieferung des Vertragsgegenstandes entstehen. Dies auch dann, wenn die Preise als Festpreise vereinbart wurden.
2.5 Werden Preise in Fremdwährung angegeben (= andere Währung als Euro), wird dem Angebot ein Kalkulationswechselkurs zugrunde gelegt, dessen Gültigkeitsdauer im Angebot angegeben ist. Allfällige Mehrkosten, die sich bis zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung und/oder der tatsächlichen Auslieferung der Ware durch Kursdifferenzen außerhalb der Gültigkeitsdauer des Kalkulationswechselkurses ergeben, sind vom Besteller zu tragen und uns auszugleichen.
2.6 Zur endgültigen Verrechnung kommen die am Tag der Lieferung gültigen Preise. Ein allfälliges Währungsrisiko trägt der Käufer.
2.7 Offensichtliche Irrtümer, insbesondere Irrtümer, die bereits in unserem Angebot sowie in den zum Angebot gehörenden Unterlagen enthalten waren, berechtigen uns jederzeit nach unserer Wahl zur Vertragsaufhebung oder zur angemessenen Änderung der vereinbarten Preise.
2.8 Kostenvoranschläge sind in jeder Hinsicht unverbindlich, sofern im Kostenvoranschlag nicht ausdrücklich schriftlich die Verbindlichkeit des Kostenvoranschlages von uns erklärt wird.
2.9 Aufträge kommen erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung (per Post oder E-Mail) der Bestellung zustande. Diese wird nach Klärung aller technischen und kaufmännischen Fragen ausgestellt. Wir behalten uns vor, auch ohne Auftragsbestätigung Bestellungen auszuliefern. Die Auslieferungvon bestellten Waren ersetzt die Auftragsbestätigung. Wir behalten uns auch dann, wenn von uns ein Angebot gestellt wurde, die Ablehnung von Bestellungen ohne Angabe von Gründen vor.
2.10 Ist der Besteller mit dem Endabnehmer nicht ident oder ist das Endbestimmungsland der Ware nicht ident mit dem Land, in dem der Besteller seinen Sitz hat, ist der Besteller verpflichtet, uns das Endbestimmungsland zu nennen. Ist der Besteller mit dem Endabnehmer nicht ident, so hat der Besteller alle Verpflichtungen (z.B. Beibringung von Nutzungs- und Endbestimmungsnachweisen) zu erfüllen, die erforderlich sind, dass der Endabnehmer die Ware entgegennehmen und nutzen kann. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware auch dann zu bezahlen, wenn die Lieferung an den Endabnehmer (direkt durch uns im Wege eines Streckengeschäfts oder durch den Besteller Verpflichtung entstehen.
2.11 Ein Vertrag ist nach Auftragsbestätigung durch uns für uns nur bindend, wenn nicht seitens staatlicher oder sonstiger öffentlicher Stellen Einwände gegen den Vertrag erhoben werden (z.B. Einfuhrverbote, Ausfuhrverbote, Produktionsverbote, Normen, Zulassungsbestimmungen usw.). Wir sind in diesen Fällen berechtigt, ohne jedwede Leistung vom Vertrag zurückzutreten. Wird unsererseits ein Rücktritt nicht erklärt, so bleibt der Vertrag aufrecht, das sich aus den genannten Umständen ergebende Risiko trägt der Besteller.
3 Zahlungsbedingungen
3.1 Erfüllungsort für alle Zahlungen ist Vorderweißenbach, A-4184, auch wenn die Übergabe der Ware oder sonstiger Leistungen vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort gelegen ist.
3.2 Mangels besonderer Vereinbarung gelten sämtliche Preise ab Werk in EURO zuzüglich der Mehrwertsteuer in ihrer jeweils geltenden Höhe. Zusätzliche Kosten, wie insbesondere für Verpackung, Transport, Versicherung, Zoll usw. werden - sofern gegeben - gesondert berechnet. Sämtliche in- und ausländischen Nebenkosten, die in Zusammenhang mit der Lieferung anfallen, sind vom Besteller zu tragen. Alle Zahlungen haben nach unserer Wahl entweder in bar oder durch Überweisung auf eines unserer auf der Rechnung angegebenen Bankkonten zu erfolgen.
3.3 Alle Zahlungen sind ausschließlich im Sinne der vereinbarten Zahlungsbedingungen an die OMS GmbH zu leisten. Wurde keine Zahlungsvereinbarung getroffen, so sind Kaufpreis und sonstige Forderungen derOMS GmbH nach Rechnungsausstellung unverzüglich und ohne jeden Abzug bei Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Dem Geschäftspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, er ist insbesondere nicht berechtigt,Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstiger durch die OMS GmbH nicht anerkannter Gegenansprüche zurückzuhalten.
3.4 Kommt der Geschäftspartner mit den vereinbarten Zahlungen in Verzug, so kann die OMS GmbH die Übergabe von Waren, gleich aus welchem Auftrag, an den Besteller bzw. die weitere Fertigstellung der Waren von der Vorauszahlung oder bankmäßigen Sicherstellung des vereinbarten Preises abhängig machen, und wahlweise
a) die Erfüllung seiner eigenen vertraglichen Verpflichtungen aufschieben,
b) eine Verlängerung der Lieferfrist in Anspruch nehmen,
c) den noch offenen Kaufpreisrest mit Terminverlust belegen, wobei Zahlung
entweder in der vereinbarten Fremdwährung oder in Eurowährung begehrt werden kann und
d) ab Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 10 Prozentpunkten über dem jeweiligen
Basiszinssatz, wobei ein negativer Basiszinssatz durch einen Zinssatz von null Prozent ersetzt wird, in Anrechnung bringen oder
e) nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag
zurückzutreten.
Darüber hinaus werden vereinbarte Liefertermine durch Zahlungsverzug des Bestellers gegenstandslos.
3.5 Bei Zahlungsverzug sind überdies sämtliche Mahnungs- und Inkassospesen vom Besteller zu tragen.
3.6 Sollte eine Zahlung des Bestellers im Wege der Überweisung nicht von einem Konto des Bestellers erfolgen, so wirkt die Zahlung nur schuldbefreiend, wenn dies vorab vereinbart wurde oder wir diese Zahlung nachträglich und schriftlich akzeptieren. Ohne vorhergehende Vereinbarung sind wir berechtigt,neuerliche Zahlung zu verlangen und erhaltene Zahlungen so lange einzubehalten, bis die Zahlung durch Überweisung von einem Konto des Bestellers erfolgt ist.
3.7 Die Aufrechnung von Forderungen des Bestellers gegen unsere Forderungen ist nur dann zulässig, wenn die Forderungen des Bestellers im rechtlichen Zusammenhang mit der gegenständlichen Verbindlichkeit des Bestellers stehen, und es sich dabei um gerichtlich festgestellte oder von uns schriftlich anerkannte Forderungen handelt.
4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Kaufpreises und allfälligerNebengebühren unser Eigentum. Der Besteller ist bis zum Eigentumsübergang nicht berechtigt, die Ware ohne unsere Zustimmung weiterzuverkaufen, zu verpfänden oder sonstigen Dritten zu überlassen. Bei Inanspruchnahme der Ware durch Dritte (z.B. Pfändung) ist der Käufer verpflichtet, uns unverzüglich zu verständigen und uns Gelegenheit zu geben, unsere Eigentumsrechte geltend zu machen. Diese Geltendmachung erfolgt jedenfalls auf Kosten des Bestellers. Unser Eigentum bleibt auch dann bestehen, wenn der Liefergegenstand mit anderen Gegenständen des Bestellers oder eines Dritten vermischt, vermengt, verarbeitet oder sonst umgewandelt wird. Lässt das Recht, in dessen Bereich sich der Liefergegenstand befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es uns aber den Vorbehalt anderer Rechte am Vertragsgegenstand, insbesondere der Abtretung der Ansprüche gegen einen weiteren Käufer, so können wir alle Rechte dieser Art ausüben. Der Käufer ist insbesondere bei Weiterverkauf verpflichtet, uns alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen, Einsicht in alle erforderlichen Unterlagen zu gewähren und uns alle Ansprüche gegen Dritte, an die der Liefergegenstand weitergereicht wurde, auf seine Kosten abzutreten und den Zweitkäufer gleichzeitig mit der Weiterveräußerung von der Sicherungszession zu verständigen oder zumindest die Zession in seinen Geschäftsbüchern anzumerken. Alle die Lieferung betreffenden Abgaben, wie Steuern, Taxen, Zölle, Gebühren usw. sind vom Besteller zu tragen.
4.2 Die OMS GmbH behält sich das Eigentum an allen von ihr gelieferten Waren vor, bis sämtliche Forderungen – ohne Rücksicht auf ihren Rechtsgrund und ihre Entstehungszeit – aus der Geschäftsverbindung mit dem Geschäftspartner beglichen sind; dies gilt insbesondere auch, bis ein etwaiger Kontokorrentsaldo ausgeglichen ist bzw. bei Entgegennahme von Wechseln oder Schecks bis zu deren endgültigen Einlösung ohne Rückgriffsmöglichkeit.
4.3 Der Geschäftspartner darf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren weder verpfänden, noch sicherheitshalber übereignen und hat uns Pfändungen, die auf Betreiben Dritter erfolgt sind, unverzüglich anzuzeigen.
4.4 Bei einer trotz Mahnung andauernden Vertragsverletzung oder bei einer Insolvenz des Geschäftspartners ist die OMS GmbH berechtigt, die Herausgabe des im Eigentum der OMS GmbH stehenden Liefergegenstandes zu verlangen und diesen abzuholen, ohne dass hierdurch bereits der Kaufvertrag aufgehoben werden würde.
4.5 Die OMS GmbH verpflichtet sich, auf Verlangen des Geschäftspartners Sicherheiten, die von letzterem eingeräumt wurden, freizugeben, soweit sie zur Sicherung seiner Forderungen nicht mehr benötigt werden, insbesondere soweit sie den Wert der zu sichernden noch nicht getilgten Forderungen mehr als 20 % übersteigen.
4.6 Die OMS GmbH ist berechtigt, etwaige Typenscheine bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher im Zusammenhang mit dem jeweiligen Rechtsgeschäft bestehenden Verpflichtungen des Bestellers, einzubehalten
4.7 Die OMS GmbH ist bei Nichterfüllung der Vertragsvereinbarungen zur Rücknahme der Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet. Der Besteller verpflichtet sich des Weiteren zur Zahlung eines Schadenersatzes in der Höhe des Unterschiedsbetrags von Kaufpreis zu Marktpreis zur Zeit und am Ort der geschuldeten Leistung. Die OMS GmbH ist zudem berechtigt, einen angemessenen Ersatz für Mehraufwendungen, insbesondere Aufwendungen für Transport, zu verlangen. Ein pauschaler Schadensersatz oder der Ersatz eines nachweislich höheren Schadens und unsere sonstigen gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt.
4.8 Der Besteller haftet für den Verlust und die Beschädigung der in seiner Verwahrung befindlichen Ware sowie für die Folgen unsachgemäßer Lagerung (Sinngemäß 4.7). Jede Weiterveräußerung ohne unsere Zustimmung ist unzulässig. Mit Kenntnisnahme der Veräußerung einer unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware durch den Besteller wird die Ware ohne weitere Abzüge ab dem Tag der Kenntnisnahme zur Zahlung fällig gestellt. Ferner ist dem Besteller eine gewerbliche Nutzung strikt untersagt.
5 Lieferung und Versand
5.1 Die in unseren Angeboten angegebene bzw. in der Auftragsbestätigung bestätigte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Wurde eine Anzahlung vereinbart, so beginnt die Lieferfrist nicht vor Eingang dieser Anzahlung bei uns.
5.2 Liefertermine verstehen sich ab Werk. Wir haben unsere Verpflichtung erfüllt, wenn der Liefergegenstand zur Verfügung des Bestellers steht, d.h. die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird. Wenn der Versand oder der Transport des Liefergegenstandes durch den Besteller oder seine Gehilfen erfolgt, geht damit auch die Gefahr auf den Besteller über.
5.3 Werden mehrere Liefertermine angegeben bzw. vereinbart, sind die zeitlich früheren Termine bloße Richtwerte (Absichtserklärung, Zielvorgabe), die für uns keine rechtliche Verpflichtung begründen. Wir sind bestrebt, diese Richtwerte nach besten Kräften und Bemühen einzuhalten.
5.4 Die in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferfrist wird unter der Voraussetzung normaler Verhältnisse nach bestem Wissen vereinbart. Durch Vorkommnisse wie insbesondere das Fehlen von Transportmitteln, Betriebsstörungen, Streiks, Arbeitsbeschränkungen, Beschlagnahmen, Ausschuss wichtiger Arbeitsstücke usw. bei uns oder bei einem Unterlieferanten, verzögerte Beförderung oder verspätete Anlieferung von Roh- und Bauteilen, Fahrgestellen und Motoren usw., nicht vorhergesehenen oder vorhersehbaren Schwierigkeiten bei der Grenzabfertigung und der Ein- oder Ausfuhrverzollung, wird die Lieferfrist jeweils angemessen verlängert, ohne dass dies den Besteller zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Ansprüchen welcher Art auch immer berechtigt. Wir werden den Käufer vom Eintritt eines derartigen Umstandes unverzüglich verständigen und einen neuen Liefertermin bekanntgeben
5.5 Wird vom Besteller eine technische, kaufmännische oder terminliche Änderung des Auftrages gewünscht, so sind wir zur einseitigen Bekanntgabe einer neuen Lieferfrist berechtigt.
5.6 Sofern es sich um einen Auftrag mit Auslandsberührung handelt, sind die Lieferkonditionen laut Incoterms in der jeweils gültigen Fassung auszulegen, es sei denn, dass sich aus dem gegenständlichen Vertrag oder den gegenständlichen AGB etwas Anderes ergibt.
5.7 Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen
5.8 Wir sind berechtigt, anstelle der bei uns bestellten Waren nach unserer Überzeugung gleichwertige oder gleichartige Waren zum vereinbarten Preis zu liefern, falls eine Lieferung der bestellten Waren, gleichgültig aus welchen Gründen, überhaupt nicht oder nicht fristgerecht möglich ist. Eine derartige Änderung ist nur zulässig, wenn sie dem Besteller zumutbar ist. Genehmigt der Besteller eine solche Änderung der Ware, kann er sich nachträglich nicht mehr auf eine allfällige Unzumutbarkeit berufen und ist aus diesem Grund weder zum Rücktritt vom Vertrag, noch zur Wandlung, Preisminderung oder sonst einer Einschränkung seiner aufgrund des Vertrages bestehenden Verpflichtungen berechtigt.
5.9 Ohne ausdrückliche gegenteilige Vereinbarung erfolgt der Versand unversichert, auf Rechnung und Risiko des Bestellers. Nur auf schriftlichen Wunsch des Bestellers wird der Liefergegenstand von uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten trägt der Besteller.
5.10 Ist der Versand vereinbarungsgemäß von uns vorzunehmen, so haften wir für unsere Versandanordnungen nur dann, wenn durch uns bestätigte Versandinstruktionen des Bestellers vorliegen.
5.11 Sind bei Aufträgen mit Auslandsberührung Import-/Exportlizenzen oder sonstige Unterlagen notwendig, um einen Import/Export bzw. die Beförderung durchzuführen, verpflichtet sich der Besteller, diese Unterlagen bei Auftragserteilung, ansonsten jedenfalls rechtzeitig beizubringen. Alle aus einer nicht fristgerechten oder nicht rechtzeitigen Beistellung entstehenden Kosten und Nachteile, welcher Art auch immer, sind ausschließlich vom Besteller zu tragen. Wir übernehmen diesbezüglich keine wie auch immer geartete Haftung und werden vom Besteller für alle uns hieraus erwachsenden Nachteile und Aufwendungen schad- und klaglos gehalten.
5.12 Vom Besteller angeforderte Musterstücke, Ausstellungsstücke oder sonstige zur Verfügung gestellte Waren sind binnen vier Wochen nach eintreffen beim Besteller frachtfrei und versichert zurückzusenden. Andernfalls gelten diese Stücke als verkauft, wobei der Rechnungsbetrag sofort fällig wird. Bis zur vollständigen Bezahlung bleiben diese Stücke und Waren unser Eigentum.
5.13 Werden den Waren Bedienungsanleitungen, Ersatzteillisten, Zeichnungen und sonstige Unterlagen beigefügt, so nur in einfacher Ausfertigung. Weitere Exemplare werden gesondert verrechnet. Wurde eine Einschulung ausdrücklich vereinbart, so erfolgt sie – sofern nichts Abweichendes vereinbart ist – durch einen von uns ausgewählten Servicetechniker. Die Einschulungs-, Reise-, Übernachtungs- und Aufenthaltskosten des Servicetechnikers werden dem Besteller in Rechnung gestellt.
5.14 Eine Abnahme der Ware in Gegenwart des Bestellers erfolgt nur, wenn dies gesondert vereinbart ist. Tests oder sonstige Prüfungen, die über die werksüblichen Abnahmeprüfungen hinausgehen, müssen gesondert vereinbart werden. Die Kosten und Aufwendungen gehen zu Lasten des Bestellers
5.15 Der Versand, soweit dieser laut Vereinbarung von uns durchzuführen ist, erfolgt mit den von uns ausgewählten Partnern der Transportdienstleistungsbranche zu üblichen Standardregellaufzeiten. Verpackungsmaterial kann nicht zurückgenommen werden
6 Verzug und Unmöglichkeit
6.1 Für den Eintritt eines Lieferverzugs ist in jedem Fall die schriftliche Vereinbarung eines verbindlichen Liefertermins, eine schriftliche Mahnung der Leistung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist durch den Besteller sowie das fruchtlose Verstreichen der Nachfrist erforderlich
6.2 Erwächst dem Besteller aus einem von uns krass grob fahrlässig verschuldeten Lieferverzug (siehe Punkt 6.1 dieser AGB) nachweislich ein Schaden, so besteht ein Anspruch auf Ersatz des Schadens in Höhe von höchstens 3 % vom Wert jenes Teils der Lieferung, der infolge des Lieferverzuges vom Besteller nicht rechtzeitig oder nicht zweckentsprechend benützt werden kann. Weiter gehende Ansprüche aufgrund eines Lieferverzugs sind ausgeschlossen.
6.3 Unbeschadet eines Wandlungsrechts des Bestellers im Falle von Mängeln (siehe Punkt 9) kann der Besteller, wenn seit Eintritt des Lieferverzugs gemäß Punkt 6.1 mehr als zwei Kalendermonate verstrichen sind, nur bei Vorliegen einer von uns zu vertretenden Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktreten, wobei Schadenersatzansprüche ausschließlich gemäß Punkt 6.2 bestehen. Für
den Fall der anfänglichen oder nachträglichen Unmöglichkeit kommt auch uns ein Rücktrittsrecht zu, wobei auch bei Rücktritt infolge Unmöglichkeit dem Besteller keine über Punkt 6.2 hinausgehenden Ansprüche zukommen.
6.4 Der Besteller ist verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht, und er bei der Setzung der gesetzlich geforderten Nachfrist die Geltendmachung von Schadenersatzforderungen anzeigt. Gibt der Besteller innerhalb einer von uns gesetzten angemessenen Frist keine solche Erklärung ab, ist der Besteller nicht mehr zur Ablehnung der Lieferung oder zum Rücktritt berechtigt und kann auch keinen Schadenersatz statt der Leistung geltend machen.
7 Gefahr und Annahmeverzug des Bestellers
7.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Liefergegenstands geht, sofern der Versand oder der Transport durch uns erfolgt, spätestens mit Absendung des Liefergegenstands an den Besteller auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, wie insbesondere die Versandkosten oder den Transport mit übernommen haben.
7.2 Erfolgt der Versand durch uns und verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Besteller zu vertreten hat, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Liefergegenstands zum Zeit punkt der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Besteller über. In einem solchen Fall sind wir auf schriftlichen Wunsch des Bestellers allerdings bereit die Versicherungen abzuschließen, die dieser verlangt. Sämtliche hierdurch entstehende Kosten trägt der Besteller. Unabhängig davon ist der Besteller zur Erstattung der uns durch derartige Verzögerungen entstehenden Mehraufwendungen verpflichtet.
7.3 Kommt der Besteller in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, dem Besteller zuzurechnenden Gründen, so sind wir berechtigt, unabhängig von einem Verschulden des Bestellers Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. Hierfür berechnen wir eine pauschale Entschädigung i.H.v. mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages pro Woche, höchstens jedoch insgesamt 10 %, beginnend mit der Lieferfrist bzw. – mangels einer Lieferfrist – mit der Anzeige der Versandbereitschaft des Liefergegenstandes. Dies gilt auch dann, wenn die Lagerung in den Werken eines anderen Herstellers erfolgt. Der Nachweis eines höheren Schadens und unsere sonstigen gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) bleiben unberührt; die pauschale Entschädigung ist aber auf weitergehende Geldansprüche anzurechnen. Wir sind zudem berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist zur Annahme des Liefergegenstandes und deren fruchtlosen Ablauf anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessen verlängerter Frist zu den dann gültigen Preisen zu beliefern.
7.4 Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag dürfen wir einen pauschalierten Schadenersatz in der Höhe von 10% des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens vom Besteller verlangen. Die Verpflichtung zur Zahlung eines Schadensersatzes ist vom Verschulden unabhängig. Eine Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
8 Einseitige Leistungsänderungen
8.1 Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtungen hat der Besteller zu tolerieren.
9 Gewährleistung
9.1 Sofern im Vertrag keine weitergehenden Ansprüche schriftlich vereinbart wurden, leisten wir nur dem Besteller nicht aber Dritten gegenüber bei Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen für unsere Erzeugnisse Gewähr für Fehlerfreiheit in Werkstoff und Werkarbeit entsprechend dem Stand der Technik zumZeitpunkt des Inverkehrbringens der Erzeugnisse durch uns.
9.2 Der Besteller kann sich auf die Gewährleistung (Punkt 9.1) nur berufen wenn er beweist, dass der Mangel bei Übergabe vorhanden war und wenn er uns auftretende Mängel unverzüglich, längstens aber binnen 8 Tagen schriftlich mit genauer Mängelbeschreibung anzeigt. Beanstandungen wegen nicht auftragsgemäßer Ausführung und wegen Mängeln, die bei sofortiger Untersuchung des Liefergegenstandes festgestellt werden könnten, sind längstens innerhalb von 8 Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort, bei vereinbarter Abnahme (5.14) binnen 8 Tagen ab der Abnahme bei sonstigem Verlust des Gewährleistungs-, Irrtums-, und Schadenersatzanspruches (einschließlich eines Schadenersatzanspruches für Mangelfolgeschäden) schriftlich anzuzeigen.
9.3 Wenn gesetzlich zwingend nichts Anderes vorgegeben ist, beträgt die Gewährleistungsfrist sechs Monate (drei Monate für Ersatzteile) und beginnt – sofern keine Abnahme vereinbart wurde (5.14) – mit Lieferung ab Werk bzw. mit der Versendung, sofern diese durch uns erfolgt. Diese Frist verlängert sich automatisch um weitere sechs Monate (drei Monate für Ersatzteile) im Falle, dass vom Geschäftspartner Übergabeprotokoll und Übergabebestätigung hinsichtlich Betriebsanleitung pflichtgemäß ausgefüllt und unterfertigt binnen einem Monat ab Übergabe an die OMS GmbH ausgefolgt wurden. Nach Fristablauf sind wir zu keiner Gewährleistung mehr verpflichtet. Bei Aufträgen mit Auslandsberührung verlängert sich die Gewährleistungsfrist um einen Monat, sofern der Besteller eine zumindest vierwöchige Transportdauer nachweisen kann. Die Behebung allfälliger Mängel verlängert die Gewährleistungsfrist nicht.
9.4 Zunächst kann der Besteller nur Verbesserung bzw. Austausch durch uns verlangen. Ist die Verbesserung bzw. der Austausch unmöglich oder für uns mit einem unverhältnismäßigen wirtschaftlichen oder tatsächlichen Aufwand verbunden, kann der Besteller Preisminderung oder Wandlung begehren. Wandlung kommt dann nicht in Betracht, wenn es sich um einen geringfügigen Mangel im Sinne des Gesetzes handelt. Von der Gewährleistung nicht umfasst ist der Ersatz von allfälligen frustrierten Ein- und Ausbaukosten mangelhafter Waren.
9.5 Der Geschäftspartner ist verpflichtet, alle übergebenen Anwendungshinweise zu beachten und im Zweifelsfall unsere Stellungnahme einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung der Hinweise oder Nichteinholung unserer Stellungnahme zurückzuführen sind, haftet die OMS GmbH auf keinen Fall. Der Gewährleistungsanspruch erlischt, wenn am Liefergegenstand Änderungen, Reparaturen oder sonstige Eingriffe ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung durchgeführt wurden.
9.6 Unsere Gewährleistungspflicht gilt nur für Mängel, die trotz der Einhaltung der vorgesehenen Betriebs-, Wartungs- und Einbauvorschriften auftreten. Sie gilt insbesondere nicht für Mängel, die auf ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Überbeanspruchung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, nicht autorisierter Nutzung bzw. Änderung der gelieferten Software, Einsatz von fachlich nicht ausgebildetem Personal und natürlichem Verschleiß beruhen. Dies gilt auch dann, wenn die Betriebs-, Wartungs- und sonstigen Vorschriften unserer Lieferanten nicht erfüllt werden.
9.7 Weitergehende Gewährleistungsansprüche des Bestellers, insbesondere Ansprüche auf Wandlung oder Preisminderung sind ebenso ausgeschlossen, wie Schadenersatzansprüche z.B. aus mangelhafter Lieferung. Der Besteller ist im Fall des Bestehens von Mängeln auch nicht zur gänzlichen oder teilweisen Zurückbehaltung des Kaufpreises berechtigt
9.8 Lässt der Besteller die Reparatur durch einen Dritten vornehmen, so können uns auch dann, wenn der Besteller dazu berechtigt gewesen sein sollte nur jene Kosten verrechnet werden, die uns selbst durch eine Reparatur durch unser eigenes geschultes Personal entstanden wären.
9.9 Grundsätzlich werden bei Veränderung, Ergänzung oder Umbau der von uns gelieferten Produkte weder Gewährleistung, noch Haftung für Gebrauchsfähigkeit, Haltbarkeit sowie etwaig daraus resultierende Schäden übernommen. Ausgenommen hievon sind lediglich die durch uns durchgeführten Reparatur- bzw. Umbauarbeiten. Wird eine nicht dem Originalzustand entsprechende, zum Teil unvollständige oder bereits gebrauchte Ware dem Rechtsgeschäft zugrunde gelegt, so wird, sofern nicht in der Auftragsbestätigung anders festgehalten, grundsätzlich Gewährleistungs- und Schadenersatzanspruch ausgeschlossen.
9.10 Regressansprüche gemäß § 933b ABGB sind ausgeschlossen.
9.11 Garantien im Rechtssinne werden nicht gegeben.
10 Schadenersatz
10.1 Für Schäden an der Person gebührt dem Besteller Ersatz bei Nachweis von leicht fahrlässigem Verhalten unsererseits.
10.2 Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass wir dem Besteller Schadenersatz für andere Schäden als Schäden an der Person (10.1) nur zu leisten haben, sofern uns aus den Umständen des Einzelfalles Vorsatz oder krass grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Für Folgeschäden, insbesondere für entgangenen
Gewinn, Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter, Betriebsunterbrechung oder Produktionsausfall wird jede Haftung ausgeschlossen. Bei Schäden, die nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) zu ersetzen sind, haften wir nur, soweit dies aufgrund zwingender gesetzlicher Bestimmungen nicht ausgeschlossen werden kann. Jeglicher Rückgriffsanspruch gemäß § 12 PHG ist ausgeschlossen
10.3 Der Schadenersatz darf den Betrag nicht übersteigen, den wir als mögliche Folge der Vertragsverletzung voraussehen hätten können
10.4 Schadenersatzansprüche verjähren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger innerhalb eines Jahres, jedenfalls nach spätestens fünf Jahren nach Erbringung der Lieferung und Leistung
10.5 Auch für den Fall der Unwirksamkeit eines Haftungsausschlusses haften wir bei Vorliegen von höherer Gewalt (force majeure) nicht. Unter höherer Gewalt sind unvorhersehbare Ereignisse außerordentlicher Art, die sich der Beherrschung durch die Vertragsparteien entziehen, zu verstehen. Als höhere Gewalt gelten auch Umstände wie Arbeitskonflikte und alle vom Parteiwillen sonst unabhängigen Umstände, wie Brand, Mobilisierung, Beschlagnahme, Embargo, Aufstand, Krieg usw.
10.6 Der Vertragsgegenstand bietet nur jene Sicherheit, die auf Grund von gesetzlichen Bestimmungen, behördlichen Vorschriften, Bedienungsanleitungen, Vorschriften der Lieferwerke für die Behandlung des Liefergegenstandes (Betriebsanleitungen, Servicevorschriften usw.), insbesondere auch im Hinblick auf vorgeschriebene Prüfungen und Überprüfungen, und sonstigen gegebenen Hinweisen erwartet werden kann. Der Besteller ist verpflichtet, alle den Liefergegenstand betreffenden Vorschriften auch des Herstellers einzuhalten und die Ware einschließlich aller Teile und allfälliger Software nur zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zu verwenden.
10.7 Der Besteller ist verpflichtet, alle zumutbaren und möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um einen Schaden zu vermeiden und einen eingetretenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Andernfalls sind wir berechtigt, eine angemessene Verringerung des geltend gemachten Schadens zu fordern.
10.8 Für den Fall, als die hier vereinbarten Beschränkungen unserer Haftung gänzlich oder teilweise rechtsunwirksam sein sollten, ist unsere Haftung jedenfalls nach Inhalt und Umfang in dem äußerst zulässigen Maß eingeschränkt.
10.9 Für sämtliche Einschulungen an der vertragsgegenständlichen Ware insbesondere Einschulungen anlässlich der Übergabe der Ware) gilt ergänzend das Folgende: Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die vom Besteller entsendeten Teilnehmer solcher Einschulungen („Teilnehmer“) bei den praktischen Übungen am Gerät einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Alle diese Übungen erfolgen freiwillig und hinsichtlich der übungstypischen Risiken auf eigene Gefahr und Verantwortung. Auf Gefahren, die für die Teilnehmer auch bei erhöhter Aufmerksamkeit nicht erkennbar sind, haben wir hinzuweisen.
Der Besteller sichert zu, die Teilnehmer darüber in Kenntnis zu setzen, dass die Teilnehmer Hinweise zu beachten und sonstige Anweisungen und Sicherheitshinweisen der von uns eingesetzten Referenten/Trainer Folge zu leisten haben sowie die Hausordnung und sonstigen Sicherheitsvorschriften zu beachten und einzuhalten sind;
- während der Schulung für ihre physische und psychische Eignung selbst verantwortlich sind;
- über allfällige für die Ausübung des Schulungsprogramms relevante Leiden oder Beeinträchtigungen uns vorab umfassend aufzuklären haben und die Haftung für Beeinträchtigung jeder Art infolge mangelnder Eignung eines Teilnehmers oder infolge Nichtbeachtung von Hinweisen der von uns eingesetzten Referenten/Trainer ist ausgeschlossen. Insbesondere haften wir nicht für die Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidungsstücken und persönlichen Gegenständen des Teilnehmers während der Schulung. Ansonsten gelten auch für Einschulungen die Haftungsbeschränkungen gemäß dieser AGB, insbesondere dieses Punktes 10.
11 Produkthaftung
11.1 Der Besteller verpflichtet sich, die ihm übergebene Betriebsanleitung samt Sicherheitsbedingungen genauestens zu beachten. Dem Besteller ist bekannt, dass bei Nichtbeachten oder Zuwiderhandeln gegen die Betriebsanleitungen und Sicherheitshinweise unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz entfällt. Soweit der Geschäftspartner als Unternehmer bei dem Gebrauch der von uns gelieferten Ware Schaden erleidet, gelten damit verbundene Ansprüche gegen uns nach den Produkthaftungsbestimmungen für ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist
11.2 Der Besteller verpflichtet sich, Waren, die ausschließlich für den unternehmerischen Gebrauch hergestellt wurden, keinesfalls an Verbraucher bzw. Personen, die nicht Unternehmer sind, zu veräußern, zu überlassen oder sonst weiterzugeben, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Schutzwirkungen aus
diesem Vertrag zugunsten Dritter sind ausgeschlossen. Der Geschäftspartner verpflichtet sich, bei einem Weiterverkauf eben dieselben Bedingungen und Haftungsausschlüsse mit jedem weiteren Übernehmer der Ware zu vereinbaren. Im Falle einer Verletzung dieser Überbindungspflicht hält uns der Geschäftspartner hinsichtlich aller entstandenen, damit verbundenen Nachteile vollkommen schadlos.
12 Verfall
12.1 Werden Materialien im Zuge von Umbau- oder Reparaturarbeiten entgegengenommen, und werden diese nach Beendigung der Arbeiten nicht zurückgenommen, so verfallen sie nach folgender einvernehmlicher Regelung: Bei Gegenständen mit einem Zeitwert bis € 500,- kommt es nach sechs Monaten zum Verfall. Bei Gegenständen über € 500,- besteht die Möglichkeit die Sache unter Abzug der nachfolgend angeführten Ansprüche zu verwerten, wobei der Restbestrag dem Kunden zusteht. Nach Ablauf des zweiten Monats wird eine monatliche Verwaltungsgebühr in Höhe von € 5,- in Rechnung gestellt. Allfällige Verwertungsaufwendungen werden ebenfalls in Rechnung gestellt.
13 Feldprobe-Bedingungen
13.1. Voraussetzung für die Gewährung eines Feldprobe-Einsatzes ist der Abschluss eines rechtskräftigen Kaufvertrages nach den Richtlinien unserer Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen. Lieferungen zu Feldprobe Bedingungen gelten als vereinbart, wenn wir die Lieferung zur Feldprobe ausdrücklich schriftlich bestätigt haben.
13.2 Das Gerät muss innerhalb von 1 Woche nach Erhalt am vereinbarten Abnahmeort erprobt werden, es sei denn, dass anderslautende, schriftliche Abmachungen mit uns getroffen wurden. Die Zustimmung zu der Arbeitsweise des Gerätes ist innerhalb dieses Zeitraumes zu erklären. Ist für den eigentlichen Probeeinsatz keine Frist vereinbart, so darf sich dieser maximal auf einen Tag erstrecken. Wir sind berechtigt, den Feldprobe Einsatz durch Werksangehörige oder andere Beauftragte durchführen oder überwachen zu lassen.
13.3 Leistet das Gerät die unter normalen Witterungs- und Einsatzverhältnissen zu erwartende Funktionen und Ergebnisse, ist es vom Empfänger gemäß Kaufvertrag zu übernehmen. Ein Gerät gilt auch dann als übernommen, falls es länger als einen Tag eingesetzt wurde. Falls der Probeeinsatz des Gerätes nicht zur Zufriedenheit des Bestellers verläuft, ist dieser verpflichtet, uns dies umgehend mitzuteilen und uns die Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist einen erneuten Probeeinsatz in Gegenwart durch einen unserer Werksangehörigen oder eines sonstigen Beauftragten durchzuführen.
13.4. Der Käufer ist nur dann zur Rückgabe des Gerätes an uns berechtigt, wenn es beim Probeeinsatz in Gegenwart unseres Werksangehörigen oder eines sonstigen Beauftragten in seiner Arbeitsweise, wie Ziffer 3 erläutert, nicht befriedigt hat. Das Gerät ist in diesem Fall sofort in gereinigtem Zustand für den Lieferer frachtfrei und auf Gefahr des Bestellers an uns oder an die von uns angegebene Adresse zurückzuliefern. Lieferer und Besteller haben in diesem Fall das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
14 Datenschutz
14.1 Entsprechend den Bestimmungen des Datenschutzes wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass in Erfüllung des jeweiligen Auftrages Namen, UID-Nummern, Adressen, Telefon- und Faxnummern,
E-Mail-Adressen und Zahlungsmodalitäten des Bestellers zwecks maschinenunterstützter Daten-verarbeitung auf einem Datenträger gespeichert werden. Wir sind berechtigt, die Daten an von uns mit der Durchführung des Auftrages beauftragte Dritte zu übermitteln, soweit dies notwendig ist, damit der Auftrag erfüllt werden kann. Darüber hinaus werden Bestellerdaten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
14.2 Des Weiteren stimmt der Geschäftspartner zu, dass seine in 14.1 genannten Daten für interne Analysen und Auswertungen (dh für statistische Zwecke) sowie im Rahmen des Customer-Relationship-Managements und zum Zweck der Information und Bewerbung (per Post und per E-Mail) von der OMS GmbH verarbeitet werden
14.3 Die für 14.2 erteilte Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden
14.4 Die maschinenunterstützte Verarbeitung der im Rahmen unseres Geschäftsbetriebes anfallenden Daten erfolgt entsprechend den Bestimmungen des Daten-Schutzgesetzes 2000, BGBl. I Nr. 165/1999 idgF, unter genauer Beachtung der schutzwürdigen Interessen und Rechte der Betroffenen. Zur Wahrung des Datenschutz-Geheimnisses wurden die entsprechenden Datensicherungsmaßnahmen getroffen.
15 Formvorschrift
15.1 Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform
16 Rechtswahl
16.1 Für alle Vertragsverhältnisse mit der OMS GmbH gelten ausschließlich die Bestimmungen des österreichischen Rechtes. Dies gilt auch bei Exportgeschäften, ungeachtet der Bestimmungen des Landes, des Käufers oder Kommissionärs.
16.2 Sollte entgegen der unten vereinbarten Gerichtsstandwahl ein Rechtsstreit zwischen den Vertragsteilen im Land des Käufers anhängig werden, und einzelne Bestimmungen dieser AGB auf Grund des ordre public nicht zur Anwendung gelangen können, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB unverändert aufrecht.
16.3 Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung
17 Salvatorische Klausel
17.1 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen dadurch nicht berührt. Die Parteien vereinbaren, dass die unwirksame Bestimmung durch eine solche ersetzt wird, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen Willen der Parteien möglichst nahe kommt
18 Gerichtsstand
18.1 Erfüllungsort für alle unsere Lieferungen und Leistungen ist – soweit nicht anders schriftlich vereinbart – der Standort des ausliefernden Unternehmens. Gerichtsstand für alle unsere Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag, seinem Zustandekommen, seiner Abwicklung und seiner Aufhebung ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht in Linz/Donau, wobei wir aber berechtigt sind, nach unserer Wahl anstelle dessen das sachlich zuständige Gericht am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers anzurufen.
18.2 Die Einschaltung eines nationalen oder internationalen Schiedsgerichts kann nur mit unserer vorherigen, schriftlichen Zustimmung erfolgen.
18.3 Bei Streitigkeiten, gleichgültig welcher Art, die in Zusammenhang mit einem Auftrag, den gegenständlichen AGB, sonstigen schriftlichen Vereinbarungen, Angeboten, Kostenvoranschlägen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen, Dokumenten, Unterlagen, Mitteilungen, Betriebsanleitungen, Ersatzteillisten, Preislisten, Katalogen usw. entstehen, ist stets der deutsche Text maßgeblich.